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   BVerwG, 14.11.1990 - 2 WD 32.90   

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https://dejure.org/1990,7377
BVerwG, 14.11.1990 - 2 WD 32.90 (https://dejure.org/1990,7377)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1990 - 2 WD 32.90 (https://dejure.org/1990,7377)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1990 - 2 WD 32.90 (https://dejure.org/1990,7377)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unwürdige und ehrverletzende Behandlung Untergebener durch Vorgesetzte - Verstoß gegen die Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland - Verstoß gegen die Grundsätze der "Inneren Führung" der Bundeswehr - Umfang der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten eines ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.05.1990 - 2 WD 3.90

    Dienstgradherabsetzung bei ehr- und körperverletzende Behandlung von Untergebenen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1990 - 2 WD 32.90
    Der erkennende Senat hat daher in gefestigter Rechtsprechung in Fällen von Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (BVerwGE 83, 300 und 384 jeweils m.w.N.; BVerwG Urteile vom 22. Mai 1990 - 2 WD 3/90 - und vom 12. Juli 1990 - 2 WD 4/90).

    Wie der Senat hervorgehoben hat, bedarf es jedenfalls schon erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können (BVerwGE 83, 300; BVerwG Urteil vom 22. Mai 1990 - 2 WD 3/90).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22. Mai 1990 -2 WD 3/90 - m.w.N.) ist eine körperliche oder seelische Ausnahmesituation eines Soldaten zur Tatzeit zu seinen Gunsten als Milderungsgrund in der Tat zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1990 - 2 WD 32.90
    Der erkennende Senat hat daher in gefestigter Rechtsprechung in Fällen von Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (BVerwGE 83, 300 und 384 jeweils m.w.N.; BVerwG Urteile vom 22. Mai 1990 - 2 WD 3/90 - und vom 12. Juli 1990 - 2 WD 4/90).

    Wie der Senat hervorgehoben hat, bedarf es jedenfalls schon erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können (BVerwGE 83, 300; BVerwG Urteil vom 22. Mai 1990 - 2 WD 3/90).

  • BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80

    Verletzung der Kameradschaftspflicht - Entwürdigende Behandlung von Untergebenen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1990 - 2 WD 32.90
    Der Senat hatte daher die Tat- und Schuldfeststellungen sowie die rechtliche Würdigung der Kammer seiner Entscheidung zugrunde zu legen, wenngleich er hier keine Verletzung der Treuepflicht (§ 7 SG) angenommen hätte, da die Bestimmungen der § 10 Abs. 3, § 12 Satz 2 SG Spezialvorschriften gegenüber § 7 SG darstellen (BVerwGE 73, 187, 191 f.) [BVerwG 20.05.1981 - 2 WD 9/80]; unter Berücksichtigung des Verschlechterungsverbotes hatte er nur noch über die angemessene Disziplinarmaßnahme zu befinden (§ 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. §§ 327, 331 Abs. 1 StPO).

    Das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden; es soll vielmehr Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, vor allem das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen, zu gefährden (BVerwGE 73, 187, 189 [BVerwG 20.05.1981 - 2 WD 9/80] m.w.N.).

  • BVerwG, 12.07.1990 - 2 WD 4.90

    Wehrrecht - Unwürdige und ehrverletzende Behandlung - Schwerwiegendes

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1990 - 2 WD 32.90
    Der erkennende Senat hat daher in gefestigter Rechtsprechung in Fällen von Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (BVerwGE 83, 300 und 384 jeweils m.w.N.; BVerwG Urteile vom 22. Mai 1990 - 2 WD 3/90 - und vom 12. Juli 1990 - 2 WD 4/90).
  • BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86

    Bindung an Strafurteile - Körperliche Mißhandlung eines Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1990 - 2 WD 32.90
    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung (BVerwGE 83, 210 [BVerwG 16.07.1986 - 2 WD 1/86] und 300, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.1990 - 2 WD 20.90

    Dienstgradherabsetzung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme wegen unwürdiger

    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden, bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung (gefestigte Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 83, 210 [BVerwG 16.07.1986 - 2 WD 1/86] und 300 jeweils m.w.N. und BVerwG Urteil vom 14. November 1990 - 2 WD 32/90).

    Der erkennende Senat hat daher in gefestigter Rechtsprechung in Fällen von Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (BVerwGE 83, 384, 392 [BVerwG 26.02.1988 - 2 WD 37/87] m.w.N.; BVerwG Urteile vom 22. Mai 1990 - 2 WD 3/90 -, vom 12. Juli 1990 - 2 WD 4/90 - und vom 14. November 1990 - 2 WD 32/90).

    Wie der Senat hervorgehoben hat, bedarf es jedenfalls schon erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können (BVerwGE 83, 300, 302 [BVerwG 02.07.1987 - 2 WD 19/87]; BVerwG Urteile vom 22. Mai 1990 - 2 WD 3/90 - und vom 14. November 1990 - 2 WD 32/90).

  • BVerwG, 14.11.1991 - 2 WD 12.91

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Alkoholgenuß - Dienstgradherabsetzung

    Der erkennende Senat hat deshalb in gefestigter Rechtsprechung in Fällen von Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (BVerwGE 83, 300; Urteile vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384> -, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305> und vom 14. November 1990 - BVerwG 2 WD 32.90 - jeweils m.w.N.).

    Wie der Senat (BVerwGE 83, 300; Urteil vom 14. November 1990 - BVerwG 2 WD 32.90 - m.w.N.) hervorgehoben hat, bedarf es jedenfalls schon erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können.

  • BVerwG, 18.03.1997 - 2 WD 29.95

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei bei entwürdigender Behandlung von

    Wie der Senat wiederholt hervorgehoben hat, bedarf es erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können (vgl. BVerwGE 83, 300 [302]; Urteil vom 14. November 1990 - BVerwG 2 WD 32.90 -).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen -

    Der erkennende Senat hat in gefestigter Rechtsprechung bei Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (BVerwGE a.a.O.; Urteile vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384> und vom 14. November 1990 - BVerwG 2 WD 32.90 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.1993 - 2 WD 13.93

    Disziplinarmaßnahme des Beförderungsverbots und Kürzung der Dienstbezüge -

    Wie der Senat jedenfalls wiederholt hervorgehoben hat, bedarf es schon erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können (BVerwGE 83, 300 [302]; Urteil vom 14. November 1990 - BVerwG 2 WD 32.90 -).
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